Es gibt eine Vielzahl an zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die allen Pflegebedürftigen nach § 45a SGB XI ab Pflegegrad 1 zustehen. Pflegebedürftigkeit ist sehr vielseitig und bedeutet neben körperbezogenen und grundpflegerischen Maßnahmen eben auch die individuelle Betreuung sowie Leistungen, die der Förderung der Selbstständigkeit und der Selbstbestimmtheit bei der Alltagsgestaltung von Pflegebedürftigen dienen. Die dafür vorgesehenen Angebote zielen zudem auch auf die Entlastung von pflegenden Angehörigen ab.
Jedem Pflegebedürftigen ein Entlastungsbetrag von 125,- € im Monat zu, der zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen eingesetzt werden kann.
Wir beraten Sie dazu gern individuell!